Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erklärfilm, Mag. Bernd Obermayr, Sparkassenplatz 2, 6020 Innsbruck
(nachfolgend “Erklärfilm”)
1.1. Erklärfilm erbringt all seine Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich auf der Grundlage dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die Erklärfilm mit Vertragspartnern (Kunden) schließt. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich gesondert auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Erklärfilm ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Erklärfilm deren Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Erklärfilm auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6. schließt keine Verträge mit Verbrauchern. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Erklärfilm als Unternehmer gemäß § .. BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das Angebot von Erklärfilm, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung beschrieben sind. Angebote von Erklärfilm sind freibleibend und unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
2.2. Der Vertrag kommt durch Annahme des schriftlichen Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung per e-mail) zu erfolgen, es sei denn, der Kunde gibt zweifelsfrei zu erkennen (z.B. durch Vereinbarung eines Kick-Off Briefings), dass er den Auftrag erteilt hat.
3.1. Erklärfilm erstellt individuelle Animationsvideos im Auftrag des Kunden. Die Erstellung eines Animationsvideos gliedert sich in einen konzeptionellen und in einen Produktionsanteil auf.
3.2. Erklärfilm erbringt außerdem Coaching- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmer im Bereich der Video- und Animationsbildproduktion.
3.3. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.4. Alle Angebotsinhalte von Erklärfilm sind vom Kunden zu überprüfen und gelten mit der Angebotsbestätigung als freigegeben.
3.5. Der Kunde hat Erklärfilm unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Vorgänge informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Erklärfilm wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.6 Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Erklärfilm, bleibt der Vergütungsanspruch von Erklärfilm unberührt. In Bezug auf Coaching- und Beratungsdienstleistungen besteht kein Anspruch des Kunden auf Erreichen eines konkreten Erfolgs.
3.7. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Erklärfilm haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Erklärfilm wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde sie schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3.8. Der Kunde benennt auf erstes Anfordern von Erklärfilm einen Ansprechpartner („Projektleiter“) als feste Bezugspersonen für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten.
4.1. Erklärfilm ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen qualifizierter Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.
4.3. Erklärfilm wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5.1. Die Abnahme durch den Kunden ist unverzüglich nach Fertigstellung des Animationsvideos beziehungsweise eines abnahmebedürftigen Zwischenschritts (Drehbuch, Storyboard) und Kenntnisnahme des Kunden darüber zu erklären.
5.2. Erklärfilm kann einen Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur (Teil-) Abnahme auffordern. Das Animationsvideo beziehungsweise der jeweilige Zwischenschritt gelten mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Erklärfilm nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Erklärfilm überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
5.3. Erklärfilm ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
5.4. Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von der Wirtschaftskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. 5.5. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Erklärfilm dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
5.6. Die abzunehmende (Teil-) Leistung von Erklärfilm gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Erklärfilm hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt und erhebliche Mängel rügt.
5.7. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
5.8. Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
6.1. Der Vertragsschluss zwischen Erklärfilm und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
6.2. Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Erklärfilm eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
Erklärfilm ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird bzw. wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser keine Anzahlung leistet.
6.1. Der Kunde hat die Leistung wie folgt zu bezahlen:
– 50% Anzahlung bei Auftragserteilung
– die restlichen 50% werden mittels Zwischenabrechnungen und/oder einer Abschlussrechnung beglichen
6.2. Erklärfilm behält sich vor, spätestens vier Wochen nach Ablauf der vereinbarten Produktionszeit die Abschlussrechnung zu stellen, unabhängig vom aktuellen Projektstand, wenn die Verzögerung durch den Kunden verursacht wurde. Selbstverständlich wird die Produktion fortgesetzt bzw. abgeschlossen, sobald die dafür benötigten Rückmeldungen/Informationen durch den Kunden erfolgen.
6.3. Anzahlungen werden nicht rückerstattet, wenn der Auftrag aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Kunden liegen, zurückgezogen wird.
7.1. Die Preise, die von Erklärfilm angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern Erklärfilm für die Erstellung eines Animationsvideos einen Pauschalpreis angeboten hat, bezieht dieser sich zur Hälfte auf die konzeptionellen und zur Hälfte auf die produzierenden Arbeiten durch Erklärfilm. Der halbe Rechnungsbetrag für konzeptionelle Arbeiten ist vorbehaltlich individueller Absprache im Voraus durch den Kunden zu entrichten. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.2. Die Bezahlung der Leistungen von Erklärfilm erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung. Die Vergütung der Dienste von Erklärfilm ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Erklärfilm lautet anders.
7.3. Erklärfilm stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.
7.4. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen vierzehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. als vereinbart. Die Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Erklärfilm.
7.5. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
7.6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Erklärfilm sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
7.7. Nimmt der Kunde den mit Erklärfilm bei Vertragsschluss vereinbarten Kickoff-Termin unentschuldigt nicht wahr und kann Erklärfilm aufgrund dessen den beauftragten Animationsfilm nicht produzieren, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Pauschale für die Konzipierung des Animationsfilms verpflichtet.
8. Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin
8.1. Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
8.2. Ist kein fixer Abnahme-/Fertigstellungstermin und keine Mindestlaufzeit vereinbart worden, hat Erklärfilm das Recht, dem Kunden die Produktion binnen 16 Wochen ab dem vertraglich vereinbarten „KickOff-Termin“ zur Abnahme vorzulegen. Eine Kündigung vor Ablauf dieses Zeitraums ist ausgeschlossen.
8.3. Etwaige freie Kündigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
8.4. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
9.1. Alle Produkte von Erklärfilm (zB. Video, Infografik, Illustrationen) einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum von Erklärfilm und können von Erklärfilm jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Die einzelnen Bilder, Zeichnungen, Ideen, Figuren können daher von Erklärfilm auch für andere Produktionen verwendet werden.
9.2. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des Leistungspreises das Recht der Nutzung des Produkts einschließlich Vervielfältigung) gemäß den Konditionen im Angebot. Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung mit Erklärfilm darf der Kunde die Produkte der Agentur nur selbst, ausschließlich in dem Sprachraum, für den das Produkt beauftragt wurde, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt.
9.3. Absatz 2 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Loft Film nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat.
9.4. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Loft Film über.
9.5. Eine Weiterveräußerung der Rechte und eine Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) ohne vorherige Zustimmung von Erklärfilm ist strengstens untersagt. Bei Verstoß dagegen hat der Kunde eine Vertragsstrafe in der Höhe von 10.000 Euro an Erklärfilm zu leisten.
9.6. Änderungen der Produkte von Erklärfilm, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Erklärfilm zulässig.
9.7. Für die Nutzung von Produkten von Erklärfilm, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung von Erklärfilm erforderlich (wie Nutzung in Kino oder TV oder bezahlte Werbung) und ist möglicherweise mit zusätzlichen Kosten verbunden.
10.1. Erklärfilm ist berechtigt, auf allen geleisteten Produkten auf sich hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10.2. Erklärfilm ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der Erklärfilm Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen sowie die erstellten Werke zu präsentieren.
11.1. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Erklärfilm sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
11.2. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Erklärfilm in Verzug, ist Erklärfilm berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Erklärfilm wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen am Endprodukt unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von fünf Tagen nach Leistung durch Erklärfilm schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Erklärfilm zu. Die Leistung gilt bei Videos als erbracht, sobald das Endprodukt hochgeladen wurde und damit dem Kunden zum Download zur Verfügung gestellt ist.
12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Erklärfilm alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Erklärfilm ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Erklärfilm mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Erklärfilm ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Erklärfilm beruhen.
12.5. Jeder Schadenersatzanspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Erklärfilm zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
14.1. Erklärfilm wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von Erklärfilm für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Erklärfilm ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet Erklärfilm nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
14.2. Erklärfilm haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, jedoch maximal bis zur Höhe der Rechnungs- bzw. Angebotssumme. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Erklärfilm maßgebend.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Erklärfilm ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
17.1. Erfüllungsort ist der Sitz von Erklärfilm.
17.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Erklärfilm und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Erklärfilm örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.